Nicht, was das Nachbarhaus gekostet hat, und nicht, was ein Portal-Rechner schätzt. Sie erhalten eine belastbare Einschätzung aus tatsächlich beurkundeten Vergleichspreisen – und auf Wunsch mehrere geprüfte Makler aus Ihrer Region zum Vergleich.
Wertermittlung aus echten Kaufpreisen, nicht aus Angebotspreisen
Mehrere geprüfte Makler vergleichen – Leistung und Provision
Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsabsicht nutzbar
Kostenlos & unverbindlich · Keine Verkaufsverpflichtung · In 2 Minuten erledigt
Dauert 2 Minuten
Kostenlose Wertermittlung
Um welche Immobilie geht es? Sie erhalten eine erste Einschätzung und auf Wunsch mehrere Maklerangebote – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos · Unverbindlich · SSL-verschlüsselt
48 Std.
Bis zur ersten Einschätzung
0 €
Kosten für die Bewertung
mehrere
Geprüfte Makler im Vergleich
8–20 Wo.
Typische Vermarktungsdauer
Wertermittlung
Warum Online-Rechner selten stimmen
Ein Portal-Rechner kennt Ihre Postleitzahl, Ihre Quadratmeter und Ihr Baujahr. Er weiß nicht, dass das Dach 2019 neu gedeckt wurde, dass die Straße laut ist oder dass im Erdgeschoss eine Einliegerwohnung steckt. Genau diese Punkte machen im Ergebnis den fünfstelligen Unterschied.
Was in eine belastbare Bewertung gehört
Lage und MikrolageStraßenzug, Infrastruktur, Entwicklung im Viertel
Grundstück und WohnflächeZuschnitt, Bebaubarkeit, tatsächliche Wohnfläche nach WoFlV
Baujahr und ZustandDach, Fenster, Leitungen, Heizung – und was davon ansteht
VergleichspreiseTatsächlich beurkundete Kaufpreise, nicht Angebotspreise aus Portalen
MarktlageAngebot, Nachfrage und Zinsniveau zum Verkaufszeitpunkt
Beispielfall
Einfamilienhaus, 140 m², Baujahr 1994
Selbst angesetzter Preis
385.000 €
Tatsächlich erzielt
412.000 €
Mehrerlös
+ 27.000 €
Provision Verkäufer (3,57 %)
− 14.708 €
Vorteil gegenüber dem Eigenverkauf
12.292 €
Beispielhafte Darstellung eines einzelnen Falls, keine Durchschnittsaussage. Ein höherer Verkaufspreis ist nie garantiert – der Mehrerlös kann auch kleiner ausfallen als die Provision. Genau deshalb steht die Bewertung am Anfang und nicht der Maklervertrag.
Die erste Einschätzung für Ihre Immobilie liegt innerhalb von 48 Stunden vor – kostenlos und ohne dass Sie verkaufen müssen.
Vier Stationen, und die erste entscheidet über alle weiteren. Scrollen Sie einmal durch – von der Wertermittlung bis zum Schlüssel.
Anfragen0
034
Höchstgebot–
–412.000 €
1
Der Preis entsteht vor dem Inserat
Zuerst wird ermittelt, was Ihre Immobilie am Markt tatsächlich wert ist – aus beurkundeten Vergleichspreisen, nicht aus Angebotspreisen in Portalen. Diese eine Zahl entscheidet über den gesamten Verlauf: Ein zu hoch angesetztes Inserat steht wochenlang und lässt sich danach nur noch unter Wert korrigieren. Die erste Einschätzung liegt innerhalb von 48 Stunden vor.
Wertermittlung48 Stunden
2
Unterlagen vollständig, bevor jemand anruft
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen die Teilungserklärung – und der Energieausweis, der spätestens bei der Besichtigung vorliegen muss (§ 80 GEG, Bußgeld bis 10.000 €). Fehlt beim Termin ein Dokument, springt der Interessent zum besser vorbereiteten Objekt.
EnergieausweisPflicht ab Besichtigung
3
Vermarkten heißt aussortieren
Exposé, Fotos, Portale, Anfragen. Der eigentliche Wert liegt im Filtern: Ein großer Teil der Interessenten hat keine Finanzierungszusage. Vorqualifiziert bleiben aus dutzenden Anfragen eine Handvoll ernsthafte Besichtigungen – im Beispielfall 11. Rechnen Sie insgesamt mit 8 bis 20 Wochen.
Besichtigungen11 qualifiziert
4
Notartermin und Übergabe
Der Kaufvertrag wird beurkundet, die Auflassungsvormerkung eingetragen, der Kaufpreis fließt, die Schlüssel wechseln – zwischen Beurkundung und Übergabe liegen typischerweise 6 Wochen. Im Beispielfall lagen zwischen Bewertung und Notartermin 14 Wochen, und der erzielte Preis lag 27.000 € über dem, was der Eigentümer selbst angesetzt hätte.
Bis zur Übergabe6 Wochen
Beispielhafter Verlauf für Einfamilienhaus, 140 m², Baujahr 1994. Wie lange ein Verkauf dauert, hängt an Lage, Preis und Marktlage – die Reihenfolge der Stationen ändert sich dadurch aber nicht.
Station eins ist die Wertermittlung – und die kostet Sie nichts.
Können Sie – rechtlich spricht nichts dagegen, und bei einem gut gelegenen Objekt in einem angespannten Markt geht das oft problemlos. Die vier Punkte hier sind kein Gegenargument, sondern die Liste dessen, was in der Praxis am häufigsten Geld kostet.
Der Angebotspreis sitzt daneben
Zu hoch angesetzt bleibt das Inserat wochenlang stehen, und jeder Interessent sieht am Zähler, wie lange schon. Danach lässt sich der Preis nur noch unter Wert korrigieren. Zu niedrig angesetzt ist das Geld sofort weg.
Die Unterlagen fehlen im entscheidenden Moment
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung, Energieausweis: Fehlt beim Besichtigungstermin etwas davon, verlieren Sie den Kaufinteressenten oft an ein besser vorbereitetes Objekt.
Besichtigungen ohne Vorprüfung
Ein großer Teil der Anfragen kommt von Menschen ohne Finanzierungszusage. Ohne Vorqualifizierung verbringen Sie Ihre Abende mit Besichtigungen, aus denen nie ein Kaufvertrag wird.
Die Spekulationsfrist wird übersehen
Wer innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft und die Immobilie nicht selbst bewohnt hat, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer (§ 23 EStG). Je nach Wertentwicklung ist das ein fünfstelliger Betrag – und manchmal genügen wenige Monate Wartezeit, um ihn zu vermeiden.
Auch wenn Sie selbst verkaufen: Mit einer belastbaren Bewertung im Rücken verhandeln Sie besser. Die bekommen Sie kostenlos.
Was der Verkauf kostet – und was das Gesetz vorschreibt
Seit dem 23.12.2020 gilt der Teilungsgrundsatz: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher darf der Käufer nicht mehr Provision zahlen als der Verkäufer. Konstruktionen, bei denen der Käufer alles trägt, sind unwirksam.
Punkt
Größenordnung
Was dahintersteckt
Maklerprovision je Seite
2,38 % – 3,57 %
Inklusive Mehrwertsteuer, regional unterschiedlich. Fällig erst mit dem notariellen Kaufvertrag – vorher entstehen Ihnen keine Kosten.
Teilungsgrundsatz
50 / 50
§§ 656c, 656d BGB: Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer. Gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen beim Verkauf an Verbraucher.
Spekulationssteuer
10 Jahre
§ 23 EStG: Auf den Gewinn fällt Einkommensteuer an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Bei durchgehender Eigennutzung – oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor – entfällt sie.
Energieausweis
Pflicht
§ 80 GEG: muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bußgeld bis 10.000 €, Gültigkeit 10 Jahre.
Notar- und Grundbuchkosten
ca. 1,5 – 2 %
Trägt in aller Regel der Käufer. Der Verkäufer zahlt nur die Löschung eventueller Grundschulden.
Angaben ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Spekulationssteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab – das klärt Ihr Steuerberater. Die Provision vereinbaren Sie ausschließlich mit dem Makler, nicht mit uns.
Provision ist verhandelbar – aber nur, wenn Sie vergleichen können. Wir stellen Ihnen mehrere Angebote gegenüber.
Sie erhalten die Einschätzung, auch wenn Sie am Ende gar nicht verkaufen – etwa für eine Erbauseinandersetzung, eine Scheidung oder die Bank. Ein Maklervertrag ist keine Voraussetzung.
Makler im direkten Vergleich
Sie sehen Leistung, Vermarktungskonzept und Provision nebeneinander statt nacheinander. Erfahrungsgemäß liegen die Angebote deutlich weiter auseinander als erwartet.
Geprüfte Partner
Nachweisbare Verkaufserfahrung in Ihrer Region, aktuelle Referenzobjekte und ein schriftliches Vermarktungskonzept sind Aufnahmebedingung.
Unterlagen-Checkliste
Sie bekommen die vollständige Liste der benötigten Dokumente mit dem Hinweis, wo Sie jedes einzelne bekommen – das ist der Teil, der Eigentümer am meisten Zeit kostet.
Auch für vermietete Objekte
Vermietet zu verkaufen ist kein Nachteil, sondern eine andere Zielgruppe: Kapitalanleger bewerten einen laufenden Mietvertrag positiv.
Keine Bindung
Sie entscheiden nach der Bewertung, ob und mit wem Sie weitermachen. Und ob überhaupt.
Die Bewertung verpflichtet zu nichts – sie gibt Ihnen nur die Zahl, die Sie für jede weitere Entscheidung brauchen.
„Wir hatten uns auf 385.000 eingeschossen, weil das Nachbarhaus dafür wegging. Am Ende waren es 27.000 mehr – allein, weil die Sanierung von 2019 sauber belegt wurde."
Eigentumswohnung, vermietet
281.000 €
3-Zimmer-Wohnung, 74 m², Baujahr 1978 · Bayern
Eigene Erwartung
268.000 €
Besichtigungen
7
Erzielt
281.000 €
Dauer
9 Wochen
„Vermietet zu verkaufen galt als schwierig. Es wurde gezielt nach Kapitalanlegern gesucht statt nach Eigennutzern – dadurch war der bestehende Mietvertrag plötzlich ein Argument statt ein Problem."
„Mir wurde offen gesagt, dass mein Wunschpreis nicht zu halten ist und woran das liegt. Das war unangenehm, aber ehrlich – und nach vier Monaten war verkauft, ohne dass ich vorher noch investieren musste."
Beispielhafte Verläufe. Namen, Orte und Zitate sind Platzhalter und werden durch freigegebene Kundenreferenzen ersetzt. Vergangene Verkäufe lassen keinen Schluss auf künftige Ergebnisse zu.
Wo Ihre Immobilie in dieser Spanne liegt, sagt Ihnen die kostenlose Bewertung.
Nichts. Sie erhalten die Einschätzung kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie nicht verkaufen. Wir finanzieren uns über eine Vermittlungsprovision der Makler – und die fällt nur an, wenn tatsächlich ein Maklervertrag zustande kommt und verkauft wird.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Üblich sind 2,38 % bis 3,57 % je Seite inklusive Mehrwertsteuer, regional unterschiedlich. Seit dem 23.12.2020 gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Teilungsgrundsatz (§§ 656c, 656d BGB): Der Käufer zahlt höchstens so viel wie Sie. Die Provision wird erst mit dem notariellen Kaufvertrag fällig.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Von der Bewertung bis zum Notartermin typischerweise 8 bis 20 Wochen, danach vergehen bis zur Schlüsselübergabe meist weitere 6 Wochen. Der größte Hebel ist der Angebotspreis: Ein zu hoch angesetztes Inserat verlängert die Vermarktung erheblich und endet am Ende oft unter dem Wert.
Muss ich Spekulationssteuer zahlen?
Nur wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben (§ 23 EStG). Bei durchgehender Eigennutzung – oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor – entfällt sie. Manchmal genügen wenige Monate Wartezeit, um einen fünfstelligen Betrag zu vermeiden. Prüfen lassen sollten Sie das bei Ihrem Steuerberater.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja. Er muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer übergeben werden (§ 80 GEG). Wird er nicht vorgelegt, drohen Bußgelder bis 10.000 €. Ein Ausweis ist 10 Jahre gültig – prüfen Sie zuerst, ob noch einer vorhanden ist.
Kann ich auch vermietet verkaufen?
Ja. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete", § 566 BGB). Die Zielgruppe verschiebt sich dann von Eigennutzern zu Kapitalanlegern, für die ein laufender Mietvertrag ein Argument ist. Der erzielbare Preis liegt je nach Mietniveau darunter oder darüber – das gehört in die Bewertung.
Was, wenn ich noch gar nicht verkaufen will?
Dann nutzen Sie die Bewertung genau dafür. Viele Anfragen kommen aus Erbengemeinschaften, Scheidungen oder von Eigentümern, die für eine Finanzierung eine Zahl brauchen. Es entsteht keine Verpflichtung, und Sie werden nicht zum Verkauf gedrängt.
Frage nicht dabei? Rufen Sie an oder starten Sie die Bewertung – der Berater klärt den Rest.
Wir nehmen pro Monat 25 Bewertungen an, damit jede aus echten Vergleichspreisen gerechnet werden kann. Für diesen Monat sind noch 6 Plätze frei.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Finden Sie es in zwei Minuten heraus – mit einer Einschätzung aus tatsächlich beurkundeten Vergleichspreisen und auf Wunsch mehreren geprüften Maklern zum Vergleich.